contentTop
Island
Island
IMG_2406

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

gemäß EU-Richtlinie 2013/11/EU

Quelle (Auszug): www.haendlerbund.de

Hinweisblatt

zu den gesetzlichen Informationspflichten nach ODR-Verordnung

hinsichtlich alternativer Streitbeilegung

 Nicht alle Informationspflichten sind seit dem 09.01.2016 zu erteilen. Ebenso betreffen die Informationspflichten nicht alle Online-Händler.

1. Keine Informationspflichten nach ODR-Verordnung

Die Informationspflichten der ODR-Verordnung haben nur Online-Händler zu erteilen, die Online-Kaufverträge / Online-Dienstleistungsverträge mit Verbrauchern schließen.

Informationen müssen von den Unternehmern nicht erteilt werden, wenn

-> sich die Webseite ausschließlich an Unternehmer richtet

-> die Webseite lediglich Präsentationen vornimmt, d.h. über die Webseite erfolgt kein Verkauf

(Ausschlussgrund betrifft nicht Webseiten mit Bestellmöglichkeit via E-Mail, Fax, Telefon usw., welche lediglich keinen Warenkorb besitzen – „Online-Shop ohne Warenkorb“)

 

 © Händlerbund e.V. (erstellt von Rechtsanwältin Peggy Sachse, LL.M. (Wien), Stand: 30.03.2016) Dieser Text ist urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe des Hinweisblattes an Dritte ist zulässig, soweit hieran keine Änderungen vorgenommen werden und insbesondere der Urheberhinweis nicht entfernt wird.

[Home] [Infos] [Kontakt] [Aktionen] [Impressum] [Verbraucher] [Datenschutz] [Reitschule] [Shop]